Panoramafreiheit? Was ist das denn? Ich weiß auch erst seit ein paar Jahren, was das ist (so in etwa), weil ich damals begonnen hab, Fotos in diesem Blog zu veröffentlichen. Da ich Urheberrechte ernst nehme, hab ich mich damals mit diesem Thema etwas auseinander gesetzt und dabei bin ich relativ rasch auf diesen Begriff gestoßen.
Grob gesagt und laienhaft formuliert: Ein Gebäude, eine Statue oder sonst irgendein Artefakt, das vom öffentlichen Raum aus betrachtbar ist, darf fotografiert werden, auch wenn ein Architekt noch irgendwelche Urheberrechte auf sein Gebäude haben sollte. Für diese Fälle gilt das Urheberrecht eben genau nicht. Ich muss also nicht ständig auf der Hut sein, und mich um Urheberrechte kümmern, wenn vielleicht die Glaskuppel des deutschen Reichstagsgebäudes im Hintergrund auf meinem Foto erscheint. Und - das ist besonders wichtig - ich darf dieses selbst geschossene Foto auch im Internet auf Blogs oder sozialen Netzen posten!
Aber seit einigen Tagen ist diese
Panoramafreiheit ins Gerede gekommen. Was es bedeuten würde, wenn sie fällt, hat
Wikipedia recht gut beschrieben, denn dort wären
hunderttausende Bilder betroffen, die gelöscht oder geschwärzt werden müssten:
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| Kuppel des Reichstagsgebäudes: Foto müsste geschwärzt oder komplett gelöscht werden! |
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| Das Panorama der Wiener Donaucity wäre besonders stark betroffen [Quelle: Wikimedia] |
Update 2015-06-27: weiteren Artikel (FAZ) verlinkt