Dienstag, 5. März 2013

Skurriles Gerichtsverfahren um drei Müllmänner

Heute Nachmittag ging eine seltsame Meldung aus Kakanien durch die Medien: Drei Müllmänner wurden verurteilt, weil sie aus Gefälligkeit mehr Müll mitnahmen als notwendig. Dadurch ging der Gemeinde Wien einen Umsatz von EUR 1.751,-- (!) verloren. Die drei sind übrigens noch nicht rechtskräftig verurteilt: sie selbst nahmen die bedingten Strafen zwar an, aber die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit.

Zunächst konnte ich es gar nicht glauben, als ich die Artikel in der Presse und in ORF gelesen hatte. Da hatte jemand anonym eine Anzeige erstattet, weil sich die drei für ihre Gefälligkeit, den Biomüll mitzunehmen, auf einen Kaffee einladen ließen: Für die Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) ein klarer Fall von Korruption.
Sieht so aus, als gäbe es keine Bagatellegrenze (immerhin ging es um sage und schreibe EUR 1.751,--), und wenn doch, vielleicht ist sie etwas zu niedrig ausgefallen. Aber Anzeige bleibt Anzeige, und so musste sich die WKStA eben damit beschäftigen, obwohl sie eigentlich ganz andere Fälle mit ganz anderen Streitwerten zu bearbeiten hätte.

Auch die interne Revision der MA48 (Müll) hat sich mit vollem Elan dahinter geklemmt und in detektivischer Kleinarbeit Fakten gesammelt. Dabei kam dann auch die Sache mit der Bestechung per Kaffee zum Vorschein. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass diese Arbeit erheblich mehr als EUR 1.751,-- gekostet hat, aber egal, in Kakanien spielt sowas keine Rolle.
Letztlich kam es zur Anklage und zur Verurteilung, weil laut der befassten Richterin "alle Merkmale für einen Amtsmissbrauch erfüllt waren"; aber immerhin ließ sie spezielle Milderungsgründe gelten.

Macht in Summe drei Monate bedingt, samt Eintrag im Vorstrafenregister, falls die Urteile so rechtswirksam werden.

Ich bin sicherlich der Letzte, der Korruption gutheißt, damit wir uns recht verstehen! Aber hier scheint mir doch deutlich übers Ziel geschossen worden zu sein.

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